Mitteilung des Präsidenten zur anstehenden Vorstandswahl

Verehrte Mitglieder, liebe Freunde.

Der Hauptvorstand der A.E.C.-Sektion Deutschland hatte für den 18. April 2020 den Delegiertentag mit der Wahl des geschäftsführenden Vorstandes anberaumt. Nach Satzung wird der Vorstand für drei Jahre und drei Monate gewählt. Dieser Zeitraum endet am 22.07.2020. Bis dahin kann der Vorstand reagieren und entscheiden. Danach darf er nur noch verwalten und die nächste Vorstandswahl vorbereiten. Die Tagesordnung und der Vordruck für das Wahlprotokoll waren fertig und wurden verteilt. Ein Raum für die Veranstaltung in einem Schulgebäude in Hannover war bereits gemietet.

Mit dem Ausbruch der Covid 19 Pandemie wurden unsere Planungen hinfällig. Die Entwicklung der Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Um Gefahren durch Infizierungen zu vermeiden hat der Hauptvorstand beschlossen den Delegiertentag mit der Vorstandswahl am 10.10.2020 virtuell durchzuführen. Die zuständige Rechtspflegerin des Registergerichtes Frankfurt M. hat mir die Bedingungen einer virtuellen Vorstandswahl mitgeteilt. Sie werden Bestandteil des Ablaufes sein.

Im Verhältnis der Mitgliederzahlen wurden im letzten Jahr in den Regionalverbänden und der Region Frankfurt 13 Delegierte gewählt. Der Generalsekretär wird jedem von ihnen die Tagesordnung, Stimmzettel für die Wahl, Geschäftsbericht, Rechenschaftsberichte der einzelnen GV-Mitglieder, Kassenbericht, Kassenprüfbericht und die Hauhaltspläne senden.

Die Delegierten werden über die Punkte der Tagesordnung, wie Beschluss der vorliegenden Tagesordnung, Protokoll des Delegiertentages 2017 und die Entlastung des Vorstandes mit Ja, Nein oder Enthaltung schriftlich entscheiden. In der gleichen Form werden sie auf dem Stimmzettel für die Wahl die Kandidaten für den geschäftsführenden Vorstand bewerten.

Mit Ausnahme des Generalsekretärs haben wir nun für jedes Amt im geschäftsführenden Vorstand einen Kandidat. Bitte denken Sie darüber nach, ob jemand von Ihnen bereit ist für das Amt des Generalsekretärs zu kandidieren oder schlagen Sie jemand vor. Der Betreffende sollte allerdings sein Einverständnis für eine Kandidatur erklären. Wir sind gerne bereit Hilfestellung zu gewähren und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Nach der Wahl werden wir mit dem Protokoll und den Wahlprotokollen einen Antrag auf Registereintrag beim Amtsgericht Frankfurt M. stellen und den neuen legitimen Vorstand eintragen lassen. Die Unterschriften des Protokolls und des Registerantrages werden notariell beglaubigt.

Horst-Gerd Vanselow

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